Mit der Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie erging im Juli 2019 eine Novelle zum FM-GwG, die großteils mit Jänner 2020 in Kraft getreten ist. Das geplante Anti-Gedwäsche-Paket der EU macht eine neuerliche Befassung notwendig! Dieser Kurs behandelt nicht nur die Bestimmungen des FM-GwG, das erstmals alle Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung in einem einzigen Gesetzeswerk zusammenfasst und auch die Online-Videoidentifikation bzw. biometrische Identifikationsverfahren eingeführt hat. Er erläutert auch die Änderungen, die sich aus der Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie durch das Finanzmarktanpassungsgesetz 2019 ergeben. Weiters wird das kommende Anti-Geldwäsche-Paket der EU im Detail behandelt, das starke Auswirkungen durch mehr Harmonisierung und Zentralisierung haben wird.

Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Vorgaben des FM-GwG im Detail und sind daher in der Lage, Fallstricke im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu vermeiden.

Ein abschließender Wissenstest ist integraler Bestandteil dieses Kurses.
Der Kurs bleibt bei Buchung solange zugänglich, bis der zugehörige Wissentest positiv abgelegt worden ist, maximal jedoch 4 Wochen ab Freischaltung.

Der Kurs ist mit 2 CPD-Credits bei Österreichischer Verband Financial Planners (gemäß Weiterbildungsordnung 4.9. akkreditiert und zählt 2 MiFID II Punkte.

Dieser Kurs kostet EUR 60,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Er wurde von Prof. (FH) Otto Lucius CFP EFA unter Mitwirkung von Mag. Wolfgang Wild verfasst; das Copyright liegt bei BEC GmbH.

2 Credits aus 4.9.
Preis: € 60,- + gesetzl. USt.